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Sicherheit in NetzenProf. Jürgen PlateDipl.-Ing. Jörg Holzmann |
Daher sind auf jeden Fall die beiden folgenden Regeln einzuhalten:
Da Server primäre Angriffsziele von innen und außen darstellen, ist ihnen besonderes Augenmerk zu widmen. Es ist daher zu prüfen, welche Rechner unbedingt notwendig für das Funktionieren des Netzes sind, welche unbedingt einen Netzzugang benötigen usw.
Die Sicherheitsmaßnahmen sollten ihren Ausgangspunkt in einer gründlichen Analyse der gegenwärtigen Situation haben. Die Analyse umfaßt eine Prüfung der IT-Ressourcen als auch die Abhängigkeit von diesen, sowie die Umstände, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit diese Ressourcen bedrohen können. Das Bild der gegenwärtigen Situation muß die Grundlage für die Formulierung der Sicherheitspolitik bilden. Das Ziel dieser Arbeit ist ein Handlungsplan mit Richtlinien zur Einrichtung des gewünschten Sicherheitsniveaus über einen gegebenen Zeitraum und zur Festlegung grundlegender, laufender Sicherheitsmaßnahmen sowie Termine für die erneute Einschätzung der Sicherheit. Begonnen wird mit einer Analyse, die u. a. eine Beschreibung der LAN-Ressourcen und eine Beschreibung der Gefahren und Schwächen des lokalen Netzes enthält. Die Beschreibungen münden in einen Sicherheitsbericht, der die Grundlage der Führung für die Steuerungsprozesse ist:
Die Analyse liefert zwei Listen, erstens eine Liste der logische Ressourcen, darunter
alle relevanten Daten und Datenbanken, aber auch Programmodifikationen, firmenintern
entwickelte Programme und Systemkonfigurationen. Zweitens alle physischen Ressourcen
des Netzes, z. B. Server, Arbeitsstationen, Verkabelung, Modems, externe Verbindungen,
Drucker, Räume und Gebäude u.a.
Auf der Basis der festgestellten LAN-Ressourcen wird beurteilt, welchen Gefahren
diese Ressourcen ausgesetzt sind. Unter Gefahren werden all jene Faktoren verstanden,
welche die drei Datensicherheitsaspekte: Datenzugänglichkeit, Datenqualität und
Datengeheimnis bedrohen. Die Gefahren, die es im Zusammenhang mit dem Betrieb von LANs gibt,
können in drei Hauptkategorien aufgeteilt werden: menschliche, technische und
umweltbedingte.
Aus den möglichen Gefahren und einer Risikoabschätzung entsteht die
Sicherheitspolitik. Sie soll Ziele setzen, Prinzipien festlegen, Anforderungen stellen
und Verantwortlichkeiten verteilen und möglichst ihre Aktualität für
eine Reihe von Jahren bewahren. Sie wird anschließend in Funktionsbeschreibungen
oder entsprechende Regelwerke für die praktische Sicherheitsarbeit im Unternehmen
umgesetzt. Dazu gehört auch eine Kosten-Nutzen-Analyse.
Zu den Sicherheitskonzepten gehört unter anderem auch Vorgaben für die
Benutzerverwaltung, Zugangskontrollen für Serverräume und Netzwerkschränke.
In den folgenden Checklisten sind die wichtigsten Empfehlungen zusammengefaßt.
Jede Ebene soll und muß ihre Verantwortlichkeit kennen und ihre Sicherheit ausüben. Notwendig ist auch die Weitergabe von Sicherheitsinformationen in zwischen den Ebenen, d.h. Informationen müssen nach unten weitergegeben werden, Vorkommnisse nach oben gemeldet werden.
Netzwerksicherheit ist ein menschliches Problem. Die Nutzer müssen wissen, was Sicherheit ist und welchen Zweck sie hat. Dazu ist es sinnvoll, Sicherheitsrichtlinien zu formulieren. Wichtige Punkte sind dabei:
Für das Backup-Medium im Zusammenhang mit professionellen LANs gibt es derzeit keine Alternative zu Magnetbändern, denn diese erlauben zuverlässiges, automatisches Kopieren großer Datenmengen. Lokale Backups könne auch auf andere Medien erfolgen, z. B. CD-ROM, CD-RW, MO-Platte, etc. Auf Führungsebene muß dazu Stellung genommen werden, wie lange in die Vergangenheit der Bestand an Backupdaten reichen soll. Eine oftmals angewandte, effektive und in den meisten Fällen ausreichende Vorgangsweise ist, jeden Tag nach Ende der allgemeinen Arbeitszeit Backups von den Änderungen der Benutzerdaten vorzunehmen, und jede Woche ein komplettes Backup. Die täglichen Backups werden eine Woche aufbewahrt, wöchentliche Backups einen Monat, und die monatlichen Backups werden ein Jahr aufbewahrt. In diesem Zusammenhang ist auch an den Befall mit Computerviren zu denken, die nicht unbedingt sofort in Erscheinung treten. In solchen Fällen ist mitunter nur ein sehr "altes" Backup noch nicht verseucht.
Besonders kritische Dateien können auf ein alternatives Medium kopiert werden. Kritisch sind Dateien, die nicht von Originaldisketten rekonstruiert werden können. Zur Sicherheit vor versagenden Bandstationen werden diese auf eine lokale Festplatte, einen anderen Fileserver oder eine andere Bandstation kopiert. Führen Sie ein "Meilenstein-Backup" vor und nach kritischen und wichtigen Begebenheiten durch, wie z. B. Abschluß der Jahresbilanz, Update des Betriebssystems oder Verlagerung von Geräten. Auch frisch installierte Server oder Arbeitsplätze sollten so einem Meilenstein-Backup unterzogen werden.
Bewahren Sie die Backup-Bänder in sicherer Umgebung auf: kühl und fern von direkter Sonneneinstrahlung, Wärme und kräftigen Magnetfeldern. Als Sicherung gegen Diebstahl oder Brand sollten Bänder isoliert von dem System, das sie repräsentieren, aufbewahrt werden. Falls die Backup-Bänder im Serverraum oder in demselben Gebäude wie der Server aufbewahrt werden, hat das Backup im Falle von Brand, Wasserschaden, Verwüstung, Diebstahl u. a. geringe Wirkung. Stellen Sie deshalb zwei Sätze von Sicherheitskopien her, der eine Satz wird in einem feuerfesten Schrank aufbewahrt, während der zweite Satz extern aufbewahrt wird, z. B. beim Systemverwalter privat (mit dem Vorgesetzten absprechen). Seien Sie sorgfältig bei der Kennzeichnung von Sicherheitskopien, d. h. Quelle, Datum und Inhalt.
Das Backup ist nur die eine Seite der Backuparbeit. Wenn die Bänder unlesbar sind, z. B. aufgrund verschmutzter Schreib- oder Leseköpfe in der Bandstation oder unsachgemäßer Aufbewahrung, ist das Backup natürlich verschwendete Zeit. Kontrollieren Sie, ob das angelegte Backup wiederhergestellt werden kann. Wenn Dateien von den Bändern wiederhergestellt werden können, ist das System grundsätzlich in Ordnung.
"Gelöscht sind Daten, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren, wenn
sie unkenntlich gemacht sind, d.h. nicht mehr verarbeitet, insbesondere
gelesen werden können (Par. 2 Abs. 2 Nr. 8 LDSG). Das kann in verschiedener
Form geschehen. Am sichersten ist die Vernichtung der Akte oder des
sonstigen Datenträgers. Auf Papier können aber auch Schriftzeichen
durch Ausstreichen, Überschreiben oder Schwärzen unkenntlich gemacht
werden.
Können Daten nur unter Zuhilfenahme technischer Mittel zur Kenntnis
genommen werden (z.B. durch Lesen mittels Datenverarbeitungsanlagen),
dann sind sie "unkenntlich", wenn durch technische Maßnahmen
sichergestellt ist, daß niemand von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann.
Das kann in der Regel nur durch Neuformierung der Magnetschichten
(Überschreiben) geschehen, wodurch die Daten physisch vernichtet werden.
Ein Datenbestand ist allerdings erst dann vollständig gelöscht, wenn
auch die Datenträger, die der Datensicherung dienen (Duplikate,
Archivbänder) gelöscht wurden."
Bei Backups gibt es häfig Konflikte, denn auf der einen Seite gehört
ein Backup auch der personenbezogenen Daten zu einer Maßnahme der
Datensicherheit, zum anderen unterliegen die personenbezogenen Backup-Daten
natürlich ebenfalls dem Datenschutz.
Das Problem besteht weiterhin darin, daß Verwaltungshandeln transparent sein
muß. Bei den regelmäßigen Löschungen ist das weniger ein Problem
als bei den Löschungen, wenn falsch oder ohne Rechtsgrundlage o.ä.
gespeichert wurde. Hier wäre also die Tatsache des Löschens zu
dokumentieren. Allerdings verlöre ein Protokoll an Aussagekraft, wenn
die gelöschten Daten nicht näher spezifiziert würden; eine
Rekonstruktion des alten Zustands (z.B. bei einer fehlerhaften Löschung)
wäre dann nicht mehr möglich.
Wie hilft man sich? Backups und Prokollierungen besonders schützen. Keine Dauerarchivierungen von personenbezogenen Daten, es sei denn, sie wandern wirklich ins Archiv. Dazu ggf. Organisation des Datenbestandes derart, daß Daten mit ähnlichem Löschdatum zusammen abgespeichert werden und zusätzlich besondere Löschungen vorgenommen werden könnten.
Wenn es sich um sehr sensible Daten handeln würde, die es nicht hätte geben dürfen (z.B. bei Polizei oder Verfassungsschutz, vielleicht auch im Steuer- oder Medizinbereich), würde ich darauf bestehen, daß auch alle Kopien, z.B. im Backup, gelöscht würden. Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen die mühsam auf dem einen Medium gelöschten Daten durch ein Recovery die falschen Daten wieder eingespielt wurden.

A propos "gelöscht": Was in Betriebssystemen oder Datenbanken "gelöscht" heißt, ist ja in der Regel nicht datenschutzrechtlich einwandfrei gelöscht, denn die Daten sind ja noch da, wenn auch vielleicht mit kleinem Umweg wiederherstellbar und zugreifbar. Für den Austausch von Daten per Disketten wird teilweise vorherige Neuformatierung vorgeschrieben; Wipe-Systeme werden m.E. (noch) nicht in großem Stil gefordert. Es wird versucht, zumindest das Bewußtsein von "Gelöscht, aber noch da" zu wecken, insbesondere bei solchen (gängigen) Extremfällen wie der "Papierkorb" von Windows.
Man muß sich aber weniger Gedanken um "unrealistische Gesetze" in diesem Punkt machen, sondern vielmehr versuchen, die technischen Lösungen standardmäßig in Betriebssystemen und Datenbanken bereitzustellen. Man kann ja einige Medien ausnehmen, wenn diese besonders gut für Dauerarchive geeignet sein sollen, da hier nicht gelöscht werden kann. Dann müssen beim Speichern von personenbezogenen Daten aber besondere Vorkehrungen für das rückstandsfreie Vernichten getroffen werden.
Mailinglisten enthalten sicherlich personenbezogene Daten. Durch das Senden und die Kenntnis von der Archivierung ist dem Selbstbestimmugsrecht des Listen-Teilnehmers sicherlich genüge getan. Das allein kann kein Grund sein, die Löschung einer Mail in eine öffentliche Liste zu verlangen.
Die Juristen streiten sich darüber, ob IP-Adressen personenbezogen sind. Wenn man sich dafür entscheidet, daß IP-Adressen personenbezogen sind oder sein können, hat dies eine erhebliche Auswirkung, z.B. was Web-Protokolle angeht. Hier besteht bestimmt noch Diskussionsbedarf, gerade in bezug auf die Evaluierung des IuKDG (z.B. was das Löschen nach der erfolgten Nutzung in Protokollen angeht, sofern nicht für Abrechnungszwecke o.ä. erforderlich). Sofern es lediglich darum geht, statistische Daten auszuwerten und Lastverteilungen zu analysieren, wäre eine aggregierte Auswertung der IP-Adressen ausreichend. Nur scheint das mit der jetzigen Technik schwer machbar oder zu teuer zu sein.
Einleitend werden sorgfältig die Verhältnisse und Ereignisse angegeben, die den Notfallplan aktivieren können. Mit in den Abschnitt gehören Hintergrundinformationen darüber, welche Systeme gesichert werden müssen und welche Funktionen die einzelnen Teilnehmer bei der Wiederherstellung des LAN haben. Der Plan sollte auch Angaben darüber enthalten, wie die wichtigsten Aufgaben für das Unternehmen manuell oder durch Verwendung irgendeiner Form von Backup-Einrichtung gelöst werden können.Der Plan sollte auch den ungefähren zeitliche Verlauf für die Phasen der Wiederherstellung enthalten. Unterschiedliche Vorfälle können unterschiedliche Konsequenzen für das Netz haben, so daß eventuell Bedarf für mehrere Teilpläne besteht, die selbst wieder unterschiedliche Scenarien beschreiben können.
Wichtig ist ein Abschnitt über die Verteilung der Verantwortung, z. B. Alarmierung und Information von Geschäftsleitung und Mitarbeitern des Unternehmens und ggf. Kooperationspartnern, die vom LAN des Unternehmens abhängig sind. Die Wiederherstellung hängt in hohem Maße von den Personen ab, die an diesem Prozeß beteiligt sind. Die Mitarbeiter müssen Zugang zu den notwendigen Informationen haben, um das Netz wieder betriebsfähig machen zu können. Deshalb sei an dieser Stelle nochmals die Wichtigkeit der Netzdokumentation hervorgehoben. Meist erfolgt eine Einteilung in Teams, da der Einsatz in mehreren Bereichen oder Räumlichkeiten erfolgen muß. Die Teameinteilung und -Benennung eines Teamleiters wird im Notfallplan spezifiziert und muß bei organisatorischen Änderungen aktualisiert werden. Für größere Organisationen ist es ratsam, einen Krisenstab zusammenzustellen. Aufgabe des Krisenstabs ist es, Entscheidungen zu treffen und in einer Notfallsituation auf Basis der generellen Richtlinien aus dem Notfallplan zu informieren. Deshalb müssen im Krisenstab vertreten sein:
Für jeden der oben genannten wird ein Stellvertreter benannt. Desweiteren kann es sinnvoll sein, daß der Krisenstab Personen aus Gebäudemanagement, Personalabteilung, Produktion und anderen Abteilungen umfaßt. Als Bestandteil des eigentlichen Notfallplans sollte verzeichnet werden, wie Maschinen, Kommunikationsleitungen etc. im Falle einer Notsituation wiederhergestellt werden können. Besonders wichtig ist eine kompatible Backup-/Restore-Ausrüstung, die eine Voraussetzung für den Zugang zu Sicherheitskopien von Daten ist.
Der Netzverantwortliche muß die kritischsten Komponenten des LAN lokalisieren und festlegen, wie in Notsituationen ein Ersatz für diese beschafft wird. Sofern die Abhängigkeit von Informationssystemen groß ist, sollten Vereinbarungen über Hilfeleistung in Notsituationen mit Lieferanten, Backup-Zentralen oder anderen Unternehmen mit entsprechender Ausrüstung eingegangen werden.
Mit Lieferanten von IT-Material kann eine Vereinbarung über Liefergarantie bestimmter Komponenten innerhalb kurzer Zeit getroffen werden (same-day, next-day, same-week). Eine alternative Möglichkeit ist, im voraus Reservekomponenten anzuschaffen.Die verbreitete Verwendung von Standardkomponenten in lokalen Netzen vergrößert die Möglichkeiten für die Beschaffung von Reservekomponenten stark. Alternde Reservekomponenten können als Ersatz für noch ältere, in Betrieb befindliche Geräte dienen (was vor zwei Jahren Ersatzserver war, ist immer noch ein guter Arbeitsplatzrechner). Die Wiederherstellung behelfsmäßiger Geschäftsverhältnisse erfordert einen beträchtlichen Teil an behelfsmäßigen Kommunikations- und Bürogeräten. Der Standort wichtiger Kommunikationssysteme, Computer und Peripheriegeräte sollte ebenfalls im Notfallplan festgehalten werden. Zur Not kann auch ein Arbeitsplatzrecher zeitweise als Server genutzt werden - besser ein Mitarbeiter ist ohne Netzanschluß als alle.
Die Basis-Software des Unternehmens wird ebenfalls im Notfallplan beschrieben. In bestimmten Fällen wird diese Software auf behelfsmäßigen Maschinen an einer alternativen Örtlichkeit laufen können. Es ist nicht wahrscheinlich, daß alle Programme sofort zur Verfügung stehen werden. Es können deshalb Anweisungen zur manuellen Ausführung wichtiger täglicher Geschäftsgänge notwendig sein. Eine nach Prioritäten geordnete Liste kann in den Notfallplan eingehen. Ein zentraler Teil des Unternehmensarchivs muß Dokumente in gedruckter Form enthalten, die in einer Notsituation nicht verloren gehen dürfen, wie beispielsweise Verträge, Personaldaten, Buchhaltungsbelege etc. Sofortiger Zugang zu diesen Dokumenten ist nicht entscheidend, hat aber große Bedeutung für die Herstellung einer normalen Situation auf längere Sicht.
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