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Elektroinstallation
Prof. Jürgen Plate |
Farben von Kabeln und Leitungen in der Installation
Die farbliche Kennzeichnung von isolierten Leitern ist in DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) festgelegt.
In dieser Norm wird unterschieden zwischen Kabel, Leitungen oder flexiblen Leitungen mit
- zwei bis fünf Adern,
- mehr als fünf Adern und
- Aderleitungen.
Der Typ H07V-U gilt nach DIN EN 50525-2-31 (VDE 0285-525-2-31) als Aderleitung bzw. als
Verdrahtungsleitung. Für alle oben angeführten Ausführungen gilt, mit einigen seltenen Ausnahmen,
dass nach DIN VDE 0100-510 die Schutzleiter durchgehend grün-gelb und die Neutralleiter durchgehend
hellblau gekennzeichnet sein müssen.
Zulässige Farben
Des Weiteren ist in DIN VDE 0100-510 festgelegt:
- Die Adern von Kabeln bzw. Leitungen mit zwei bis fünf Adern müssen eine Farbkennzeichnung
nach DIN VDE 0293-308 aufweisen (siehe Tabellen 1 und 2 unten)
- Die Adern von Kabeln, Leitungen bzw. flexible Leitungen mit mehr als fünf Adern müssen
durch numerische Zeichen oder durch Farben gekennzeichnet sein, siehe DIN EN 60446 (VDE 0198).
Demnach sind folgende Farben erlaubt: Schwarz, Braun, Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett,
Grau, Weiß, Rosa und Türkis. Diese Zusammenstellung der Farben ist von IEC 60757 abgeleitet.
- Die Adern von einadrigen Kabeln oder Leitungen, die als Außenleiter dienen, müssen nach
DIN VDE 0100-510 über die gesamte Länge durch die Farbe Braun, Schwarz oder Grau gekennzeichnet
sein. Die Verwendung nur einer dieser Farben für alle Außenleiter eines Stromkreises ist zulässig.

Für Aderleitungen gelten die gleichen Anforderungen wie oben aufgeführt. Aderleitungen,
die als Außenleiter verwendet werden, z. B. in Elektroinstallationsrohren, Verdrahtungskanälen,
Verteilern etc. dürfen braun, schwarz oder grau gekennzeichnet sein. Für einen Drehstromkreis
dürfen aber auch alle drei Leiter mit der gleichen Farbe gekennzeichnet sein, also dürfen alle
drei Leiter schwarz oder alle Leiter braun oder alle Leiter grau gekennzeichnet sein. In
Verteilern werden vorzugsweise schwarze Aderleitungen verwendet.

Es gibt normativ keine Zuordnung der drei Farben braun, schwarz und grau zu den Außenleitern
L1, L2 und L3. Dies gilt auch für zwei- bis fünfadrige Kabel oder Leitungen mit den Farben nach
den Tabellen 1 oder 2. Es wird lediglich empfohlen, bei zwei- bis fünfadrigen Kabeln bzw.
Leitungen für den Außenleiter L1 die Farbe Braun zu verwenden, weil die braune Ader in allen
zwei- bis fünfadrigen Kabeln bzw. Leitungen vorhanden ist. Wichtig ist dabei vor allem, dass
in einer elektrischen Anlage die Zuordnung immer einheitlich vorgenommen wird.
Tabelle 3 stellt eine Empfehlung des ZVEH dar.

Außerdem beachten Sie bitte folgendes Zitat aus §40N b) 5 von VDE 0100:196512:
- Adern, die als Schutzleiter verwendet werden, müssen in ihrem ganzen Verlauf
grüngelb gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für den Nulleiter.
- Die grüngelb gekennzeichnete Ade darf nicht für einen anderen Zweck verwendet
werden, z. B. als Schalt- oder Außenleiter.
Historische Entwicklung der Leiterfarben
Die Farbkennzeichnung für Schutzleiter und PEN-Leiter sowie die Farbgebung für
Neutralleiter und auch für die Außenleiter hat sich in den letzten Jahrzehnten einige
Male geändert. Hier einige Beispiele über normative Farbzuordnungen:
ab 1930
- Isolierte Leitungen:
- zwei Adern: Hellgrau, Schwarz
- drei Adern: Hellgrau, Schwarz, Rot
- vier Adern: Hellgrau, Schwarz, Rot, Blau
- Für den "Nullleiter" (dieser entsprach in etwa dem heutigen
PEN-Leiter) ist die hellgraue Ader zu verwenden
- Papierbleikabel:
- zwei Adern: Rot, Weiß
- drei Adern: Rot, Weiß, Blau
- vier Adern: Rot, Weiß, Blau, Blauweiß
- Für den "Nullleiter" (PEN-Leiter) ist die weiße Ader zu verwenden
ab 1939
- Isolierte Leitungen:
- zwei Adern: Hellgrau, Schwarz
- drei Adern: Hellgrau, Schwarz, Rot
- vier Adern: Hellgrau, Schwarz, Rot, Blau
- fünf Adern: Hellgrau, Schwarz, Rot, Blau, Schwarz
- Für den "Nullleiter" in der festen Anlage ist die hellgraue Ader,
bei orts- veränderlichen Geräten für den Schutzleiter die rote
Ader zu verwenden
- Papierbleikabel:
- zwei Adern: Rot, Naturfarben
- drei Adern: Rot, Naturfarben, Blau
- vier Adern: Rot, Naturfarben, Blau, Blau/Naturfarben
- Für den "Nullleiter" ist die naturfarbene Ader zu verwenden
ab 1965
Ab 1965 enthalten die Normen der Reihe VDE 0100 nur noch Aussagen zum
Schutzleiter (PE), zum Nullleiter (nicht Neutralleiter, sondern analog
dem PEN-Leiter) und Mittel- oder Sternpunktsleiter (Mp):
- Nullleiter: Grün-Gelb
- Mittelleiter: Hellblau
- Schutzleiter: Grün-Gelb
ab 1973
Ab 1973 galten dann folgende Farbzuordnungen:
- Nullleiter (Mp/SL): Grün-Gelb
- Mittelleiter (Mp): Hellblau
- Schutzleiter (SL): Grün-Gelb
Diese Vorgaben aus 1973 haben für Nullleiter, Mittelleiter, Schutzleiter und
PEN-Leiter bis Heute Gültigkeit. Im Jahre 1983 wurde für den Begriff
"Nullleiter" der Begriff "PEN-Leiter" eingeführt, für den auch die
Farbkennzeichnung "grün-gelb" gilt. Jedoch wurde 1995 für den PEN-Leiter eine
zusätzliche blaue Kennzeichnung an den Leiterenden eingeführt.
Für den Anschluss von ortsveränderlichen Betriebsmitteln war bis 1965 die Farbe
Rot für den Schutzleiter vorgesehen. Die rote Ader wurde aber zum Teil auch in der
fest errichteten elektrischen Anlage als Schutzleiter – wenn Schutz- und Neutralleiter
getrennt verlegt wurden – verwendet und z. T. von den Netzbetreibern so gefordert.
Verwendung von Blau
Manchmal treten Fragen zur Verwendung der blauen Ader auf, sei es bei der Verbindung
zwischen Abzweigdose und Schalter oder ob es zulässig ist, die blaue Ader als L2
in Drehstromsystemen zu verwenden.
Nach der gültigen Norm gilt: "...Unter der Voraussetzung, dass kein Neutralleiter
vorhanden ist und Verwechslungen ausgeschlossen werden können, darf ein blauer Leiter
als Außenleiter verwendet werden oder für andere Zwecke, außer als Schutzleiter..."
Es müssen also zwei Bedingungen zutreffen:
- es darf kein Neutralleiter vorhanden sein und
- Verwechslungen müssen ausgeschlossen sein.
Es stellt sich die Frage, ob sich diese Bedingungen auf ein einzelnes Stück Leitung,
den gesamten Stromkreis oder auf ein Betriebsmittel dieses Stromkreises etc. beziehen.
In der Norm steht dazu: "...Dies könnte beispielweise zutreffen für den Teil eines
Stromkreises zwischen einem Schalter und einem Verbrauchsmittel...." Die oben
angegebenen Bedingungen dürfen sich also nur auf einen Teil des Stromkreises
beziehen. Bei Schalterleitung darf beispielsweise kein N-Leiter vorkommen.
Dazu ein Beispiel: In der Zuleitung zu einem Betriebsmittel ist ein Neutralleiter
vorhanden, die blaue Ader darfalso nur als Neutralleiter verwendet werden.
Bei der Leitung zwischen Schalter und Abzweigdose ist kein Neutralleiter vorhanden.
Die erste Bedingung ist also erfüllt. Um die zweite Bedingung zu erfüllen, darf
keine Verwechslungsgefahr bestehen. In der Schalterdose ist dies sicherlich der
Fall, da es keinen weiteren Neutralleiter gibt. In der Abzweigdose dagegen gibt
es jedoch Klemmen, an denen mehrere blaue Adern angeschlossen werden. Da ist
nicht ohne Weiteres zu erkennen, welches die Klemme mit dem Neutralleiter ist.
In der Vergangenheit wurden deshalb viele elektrische Anlagen errichtet, bei
denen die blaue Ader nicht ausschließlich für den Neutralleiter verwendet wurde.
Der Elektroinstallateur kann sich nie darauf verlassen, dass die blaue Ader nur
mit dem Neutralleiter belegt ist. Bei einer Leitung für einen dreiphasigen
Anschluss, bei der kein Neutralleiter mitgeführt wird, kann die blaue Ader auch
für L2 verwendet werden. Man sollt sich immer darüber im Klaren sein, welche
Auswirkungen die Verwendung der blauen Ader für andere Zwecke hat.
Kabelfarben bei isolierte Steuerleitungen
DIN 47100 - Farbcode für die Einzeladern |
Ader |
Farbe |
Ader |
Farbe |
Ader |
Farbe |
Ader |
Farbe |
Ader |
Farbe |
Ader |
Farbe |
1
|
ws
|
11
|
gr-rs
|
21
|
ws-bl
|
31
|
gn-bl
|
41
|
gr-sw
|
51
|
ws-ge-sw
|
2
|
br
|
12
|
rt-bl
|
22
|
bn-bl
|
32
|
ge-bl
|
42
|
rs-sw
|
52
|
ge-br-sw
|
3
|
gn
|
13
|
ws-gn
|
23
|
ws-rt
|
33
|
gn-rt
|
43
|
bl-sw
|
53
|
ws-gr-sw
|
4
|
ge
|
14
|
br-gn
|
24
|
br-rt
|
34
|
ge-rt
|
44
|
rt-sw
|
54
|
gr-br-sw
|
5
|
gr
|
15
|
ws-ge
|
25
|
ws-sw
|
35
|
gn-sw
|
45
|
ws-gr-sw
|
55
|
ws-rs-sw
|
6
|
rs
|
16
|
ge-br
|
26
|
br-sw
|
36
|
ge-sw
|
46
|
ge-gn-sw
|
56
|
rs-br-sw
|
7
|
bl
|
17
|
ws-gr
|
27
|
gr-gn
|
37
|
gr-bl
|
47
|
gr-rs-sw
|
57
|
ws-bl-sw
|
8
|
rt
|
18
|
gr-br
|
28
|
ge-gr
|
38
|
rs-bl
|
48
|
rt-bl-sw
|
58
|
br-bl-sw
|
9
|
sw
|
19
|
ws-rs
|
29
|
rs-gn
|
39
|
gr-rt
|
49
|
ws-gn-sw
|
59
|
ws-rt-sw
|
10
|
vt
|
20
|
rs-br
|
30
|
ge-rs
|
40
|
rs-rt
|
50
|
br-gn-sw
|
60
|
br-rt-sw
|
Copyright © Hochschule München, FK 04, Prof. Jürgen Plate
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